Informationen zur AusBildung bis 18
AusBildung bis 18
Unter der Überschrift „AusBildung bis 18“ beauftragt die österreichische Bundesregierung Ausbildungsangebote und Beratungsstellen für Jugendliche. Dadurch soll das Ausbildungslevel junger Menschen in Österreich verbessert werden.
Die Ausbildungspflicht ist im Ausbildungspflichtgesetz für ganz Österreich geregelt. Das Ziel des Gesetzes ist, dass alle Jugendlichen eine Berufsausbildung abschließen oder eine höhere Schule beenden.
Das Gesetz gilt für alle Jugendlichen
- die (dauerhaft) in Österreich leben
- nach der Schulpflicht
- bis zum 18. Geburtstag
Fragen zur Ausbildungspflicht
Bei Fragen zur Ausbildungspflicht und zur „AusBildung bis 18“ sind wir gerne kostenlos für Sie erreichbar:
Rufen Sie unsere Serviceline an: 0800 700 118
Mo bis Do: 9 – 16 Uhr, Fr: 9 – 12 Uhr,
Schreiben Sie uns ein E-Mail: service@kost-wien.at
Informationen zur AusBildung bis 18
Website: www.AusBildungbis18.at
Antworten auf häufige Fragen zur AusBildung bis 18 (wie z.B. Meldepflichten, Ausbildungsangebote) finden Sie hier:
Allgemeine Informationen:
Folder in verschiedenen Sprachen
Folder zur AusBildung bis 18 stehen digital zum Download zur Verfügung.
Die Folder können auch bei der bundesweiten Koordinierungsstelle (BundesKOST) unter office@bundeskost.at oder +43 699 140 122 43 bestellt werden.
Folder Deutsch (PDF)
Folder Leichter Lesen Deutsch (PDF)
Folder Englisch (PDF)
Folder Arabisch (PDF)
Folder Farsi (PDF)
Folder Türkisch (PDF)
Folder Bosnisch (PDF)
Folder Kroatisch (PDF)
Folder Serbisch (PDF)
Folder Slowenisch (PDF)
Folder Russisch (PDF)
Folder Ungarisch (PDF)
Folder Ukrainisch (PDF)