Arbeitsfähigkeit bis 25

Die gesetzliche Regelung zur „Arbeitsfähigkeit bis 25“ (AF25) dient der Förderung der Beschäftigung und Inklusion von jungen Menschen mit Behinderungen und eingeschränkter Arbeitsfähigkeit. Sie leistet einen Beitrag zu einer umfassenden Teilhabe in allen Bereichen des Lebens sowie einer besseren finanziellen Absicherung dieser Personengruppe.

Mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesnovelle ist es seit 1. Jänner 2024 nicht mehr möglich, für Personen unter 25 Jahren eine verpflichtende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit anzuordnen. Stattdessen klärt das Jugendcoaching gemeinsam mit der Zielgruppe ab, ob zukünftig eine Erwerbs-/Ausbildungsfähigkeit angestrebt wird, oder ob alternativ eine tagesstrukturierende Maßnahme passender erscheint.

Neben der Beratung der jungen Menschen und ihres Umfelds hinsichtlich ihrer Potenziale und möglicher Perspektiven agiert das Jugendcoaching zudem als Drehscheibe und Wegweiser in der Angebotslandschaft von Arbeitsmarktservice (kurz: AMS), Sozialministeriumservice (kurz: SMS) und der Länder.

Serviceline Arbeitsfähigkeit bis 25

Die KOST Wien dient als regionale Informations- und Servicestelle für alle Fragen im Zusammenhang mit der „Arbeitsfähigkeit bis 25“ und bietet im Rahmen der Serviceline hierzu Erstberatung an.

Erreichbarkeit:
Mo – Do: 09 – 16 Uhr
Fr: 09 – 12 Uhr

Telefonnummer der Serviceline AF25 groß als Icon

Fragen und Antworten

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der „Arbeitsfähigkeit bis 25“ zusammengestellt. Alle Informationen finden Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (PDF)

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