Informationen zur AusBildung bis 18

AusBildung bis 18

Unter der Überschrift „AusBildung bis 18“ beauftragt die österreichische Bundesregierung Ausbildungsangebote und Beratungsstellen für Jugendliche. Dadurch soll das Ausbildungslevel junger Menschen in Österreich verbessert werden.

Die Ausbildungspflicht ist im Ausbildungspflichtgesetz für ganz Österreich geregelt. Das Ziel des Gesetzes ist, dass alle Jugendlichen eine Berufsausbildung abschließen oder eine höhere Schule beenden.

Das Gesetz gilt für alle Jugendlichen

  • die (dauerhaft) in Österreich leben
  • nach der Schulpflicht
  • bis zum 18. Geburtstag
"Sei dein Main Character", ausbildungbis18.at, 'ausbildungspflicht

Fragen zur Ausbildungspflicht

Bei Fragen zur Ausbildungspflicht und zur „AusBildung bis 18“ sind wir gerne kostenlos für Sie erreichbar:

Telefon

Rufen Sie unsere Serviceline an: 0800 700 118
Montag bis Donnerstag: 09:00 – 16:00 Uhr, Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

Schreiben Sie uns ein E-Mail: service@kost-wien.at

zur telefonischen Serviceline 0800700118

Informationen zur AusBildung bis 18

Website: www.AusBildungbis18.at

Antworten auf häufige Fragen zur AusBildung bis 18 (wie z.B. Meldepflichten, Ausbildungsangebote) finden Sie hier:

Information Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Informationen:

Information für Eltern

Information für Jugendliche

Information für Schulen

Information für Organisationen

Information für Betriebe

3 Jugendliche mit einer Graffiti-Wolke über den Köpfen

Folder in verschiedenen Sprachen

Folder zur AusBildung bis 18 stehen digital zum Download zur Verfügung.
Die Folder können auch bei der bundesweiten Koordinierungsstelle (BundesKOST) unter office@bundeskost.at oder +43 699 140 122 43 bestellt werden.

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